tersaria, tersairia

Lv 8:195a

a. 'Drittel des Erträgnisses als Abgabe'

b. 'Bezeichnung einer Steuer'

c. 'Besitztum, von dem der dritte Teil des Ertrags als Abgabe erhoben wird'

FEW 13/1:269a [ᴛᴇ̆ʀᴛɪᴜѕ].